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Deutsche Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften
Unterstützung für Ihre berufliche Zukunft
Wenn gesundheitliche Einschränkungen dazu führen, dass Sie Ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können, bieten die Deutsche Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaften umfassende Unterstützung. Dies erfolgt durch Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sowie durch Förderungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt.
Berufliche Rehabilitation
NEUE PERSPEKTIVEN FÜR IHRE KARRIERE
Die Deutsche Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaften helfen Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme ihre aktuelle Tätigkeit nicht weiterführen können. Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation erhalten Sie die Möglichkeit zur Weiterbildung, um neue berufliche Perspektiven zu entwickeln und trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin am Arbeitsleben teilzunehmen.
Förderung der Arbeitsmarktintegration für Menschen mit Behinderung
Die Deutsche Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaften setzen sich aktiv für die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsalltag ein. Mit gezielten Fördermaßnahmen wird nicht nur die berufliche Rehabilitation unterstützt, sondern auch die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gefördert.
So beantragen Sie Ihre Förderung:
1. Beratungsgespräch: Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung oder Ihrer Berufsgenossenschaft, um Ihre individuellen beruflichen Perspektiven zu besprechen.
2. Antragstellung: Auf Grundlage des Beratungsgesprächs können Sie einen Antrag auf berufliche Rehabilitation oder Teilhabeförderung stellen.
3. Individuelle Unterstützung: Bei positiver Entscheidung erhalten Sie maßgeschneiderte Unterstützung sowie Fördermittel für Ihre Weiterbildung oder Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ─ FAQS
Wer kann eine berufliche Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft beantragen?
Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können, haben die Möglichkeit, bei der Deutschen Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft eine berufliche Rehabilitation zu beantragen.
Welche Maßnahmen werden im Rahmen der beruflichen Rehabilitation gefördert?
Die berufliche Rehabilitation umfasst eine Vielzahl von individuell zugeschnittenen Maßnahmen, die von Weiterbildungen und Umschulungen bis hin zu speziellen unterstützenden Maßnahmen reichen.
Wie unterstützen die Deutsche Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt?
Die Deutsche Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaften fördern die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch eine Reihe von Maßnahmen. Hierzu gehören individuelle Förderungen, Anpassungen am Arbeitsplatz und weitere Unterstützungsangebote, die die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern.
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Über uns: Zwei Standorte, ein Ziel – Ihre Zukunft sichern.
Die MEK GmbH ist an den Standorten Krefeld und Düsseldorf/Neuss aktiv und setzt konsequent auf die Zukunft: durch die Ausbildung von Fachkräften und die Produktion von hochmodernen Maschinenbauteilen und -gruppen. Mehr als 100 namhafte Industrieunternehmen, Arbeitsagenturen, Jobcenter und Rentenversicherungen vertrauen auf unsere Expertise und unseren zuverlässigen Service. Unsere langjährige Tradition verpflichtet uns, Qualität und Präzision in jedem Schritt unseres Handelns zu gewährleisten. Entdecken Sie, warum MEK GmbH der ideale Partner für Ihre anspruchsvollen Projekte ist.
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